Künstlersozialkasse (KSK) - Infos

Die Künstlersozialkasse wurde ins Leben gerufen, um Menschen mit künstlerischen Berufen (die meist wenig verdienen) die Sozialversicherungen (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung)  zu erleichtern. Die Künstlersozialkasse zieht aber auch die sogenannte Künstlersozialabgabe ein, das ist ein Zusatzbeitrag der erhoben wird auf Honorare, die für künstlerische Tätigkeiten (also an Künstler) bezahlt werden. Nicht selten werden diese Honorare (z.B. Musikergagen) wiederum von andere Künstlern bezahlt, was mitunter zu seltsamen "Vermischungen" führt.

 

Das Unwissen darüber ist groß, deshalb möchte dieser Artikel dazu beitragen ein wenig aufzuklären...

 

Viele wissen gar nicht, dass z.B. ein Musiker, der überwiegend von der Musik oder auch vom Unterrichten lebt, eigentlich per Gesetz "künstlersozialversichert" ist. Dazu muss er aber erst mal einen Antrag stellen und Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit nachweisen. Die Aufnahme durch die KSK bringt dann durchaus Vorteile, da diese rund die Hälfte der Beiträge übernimmt, was wiederum aus der Erhebung der Künstlersozialabgabe finanziert wird.

 

Bis zur Vervollständigung dieser Seite besuche auch:

www.tunesdayrecords.de/Wissen/KSK.htm

de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstlersozialversicherung

 

 

 

In Kürze gibt es hier weitere Informationen zur Künstlersozialkasse (abgekürzt KSK) und Künstlersozialversicherung.